ZIMMER FREI !!
Der Verein Miteinander-Mittendrin sieht seine Vereinsarbeit im Bereich der
Lebensphase Leben und Wohnen in einer betreuten Wohngemeinschaft.
Die bundesweit erste 3-er betreute Wohngemeinschaft -für erwachsene Frauen mit ASS (Autismus-Spektrum-Störungen)- in Frankfurt am Main
Im Dezember 2023 hat der Verein nach fast 3,5 Jahren langem Suchen ein Wohnhaus gefunden, welches die Anforderungen für eine betreute 3-er Wohngemeinschaft erfüllt.
Der Vermieter fand die Idee von dieser bundesweit ersten 3-er Wohngemeinschaft für Personen mit frühkindlicher Autismus bzw. Entwicklungsverzögerung mit autistischen Verhaltensweisen so rührend, dass er uns die Zusage gegeben hat.
Eine Bedingung hatte der Vermieter. Einen immer gut erreichbaren Ansprechpartner.
Frau Christina Amalia Kempf, die 1. Vorsitzende und Initiatorin für dieses einmalige Projekt übernahm diesen Part sehr gerne.
Die Umbauarbeiten , die Renovierung, die erste Miete und all die Materialkosten spendete Frau Pazur , die Inhaberin und Geschäftsführung von Schunack Gebäudereinigung GmbH & Co.KG.
Frau Pazur hat eine enge Bindung zu einer Bewohnerin und es war ihr Herzenswunsch, dieses Projekt so zu unterstützen, damit die Bewohnerin/ Mieterin zum 1.3.24 einziehen kann.
Siehe hierzu das Kurzvideo weiter unten. Ein herzliches Dankeschön!
Die betreute Wohngemeinschaft von diesem Projekt setzt sich aus 3 Frauen mit autistischen Verhaltensweisen zusammen. Falls ein Zimmer frei werden sollte
(DERZEIT EIN ZIMMER FREI!), sind folgende Details für die Bewohnerin und des gesetzlichen Betreuers zu beachten:
- Die Bewohnerinnen können sich ihre persönliche Assistenzen für alle lebensnotwendigen Bereiche selbst aussuchen.
- Die gesetzliche Betreuer stehen bei Bedarf , wenn Hilfe / Unterstützung benötigt wird, gerne zur Seite.
- Die Mietverträge für jeweils 1 Zimmer und Mitbenutzung der Küche, Bad, gemeinsames Wohnzimmer , Terrasse und Sportraum werden zwischen dem Eigentümer des Hauses und der Mieterin (die zu unterstützende Person) geschlossen. Hier hilft Frau Kempf.
- Allerdings bei gravierenden Vorkommnissen, dazu gehört zum Beispiel dass Bewohnerinnen oder Mitarbeiterinnen körperlich verletzt werden , hat der Verein zum Wohle der Bewohnerinnen das Recht, die Bewohnerin trotz Mietvertrag aus der Wohngemeinschaft auszuschließen.
- Diese bundesweit einmalige betreute Wohngemeinschaft wurde nicht auf pauschale "Versorgung" der 3 Bewohnerinnen sondern auf eine individuelle Assistenz zum Selbstbestimmten Leben
für Frauen mit frühkindlichem Autismus bzw. Diagnosen wie Entwicklungsverzögerung / Intelligenzminderung mit autistische Verhaltensweisen ausgerichtet.
- Damit die individuelle Assistenz vom Fachpersonal , also der personenzentrierte integrierte Teilhabeplan (PiT genannt)umgesetzt und gelebt werden kann, sollen Angehörigen die Angelegenheiten , wozu das Fachpersonal keine Zeit aufbringen kann bzw. auch nicht muss, erledigen. Deshalb ist grundsätzlich die Vorrausetzung ein Zimmer zu bekommen, dass der gesetzliche Betreuer stets erreichbar ist. Falls nicht, muss der gesetzliche Betreuer dafür sorgen, dass eine Notnummer angerufen werden kann.
AUFGABENGEBIETE FRAU CHRISTINA AMALIA KEMPF
- Frau Kempf, vom Verein Miteinander-Mittendrin e.V. sowie betroffene Mutter leitet die Wohngemeinschaft. Sie ist die Ansprechpartnerin, wenn es um die Belange der Wohneinrichtung geht.
Bei Neueinzug hilft sie bei den Neuanträgen und ist in der Eingewöhnungsphase täglich anwesend. Sie kontrolliert die Sauberkeit der Wohneinrichtung, spricht mit dem Pflegedienst wenn Unstimmigkeiten auftreten uvm.
- Regelt alles, was mit dem Vermieter, der Stadt Frankfurt oder anderen Institutionen zu tun hat.
AUFGABENGEBIETE FRAU BEATE KIRDORF
- Frau Kirdorf, betroffene Mutter ist Leiterin und Moderatorin der Teammeetings. Sie ist ebenfalls für die komplette Organisation der Meetings von Agenda- bis Protokollerstellung federführend.
- Weiterhin ist Frau Kirdorf für die komplette Durchführung unserer gemeinsamen Ausflugsziele mit den Bewohnerinnen , Familienangehörigen und Assistenzen zuständig.
Die Assistenzen der jeweiligen Bewohnerinnen versuchen folgende Leistungen / Aktivitäten umzusetzen:
- Anleitung und Übung von allgemeinen Erledigungen des Alltags
- Kochen für die jeweilige Bewohnerin
- Tagesstrukturierung
- Lebensplanung
- Freizeitgestaltung
- Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben
- Gestaltung sozialer Beziehungen und sportlicher Aktivitäten
- Unterstützung bei der Gesundheitssorge, z.B. Assistenz bei der Einnahme notwendiger Medikamente oder Arzt/Therapiebesuche
- Der Rechtsanspruch auf Assistenzleistungen bezieht sich auf alle Assistenzleistungen, die zur selbst bestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltages einschließlich der Tagesstrukturierung von Menschen mit Behinderungen im Sinne der Eingliederungshilfe benötigt werden.
- In einer Wohngemeinschaft kann jede Bewohnerin das tun, auf was sie Lust hat. Sie hat ihre persönliche Assistenz. Jedoch wird angestrebt, dass die 3 Bewohnerinnen gemeinsame Aktivitäten unternehmen
- Jede betreute Bewohnerin hat ein schönes Einzelzimmer . Die Zimmerausstattung ist individuell und das Mitbringen von Mobiliar ist erwünscht.
- Die Räume zur Mitbenutzung wie Wohnzimmer, Küche, Terrasse wurden vom Verein renoviert und saniert ( siehe Video) und eingerichtet. Wenn Eltern , Geschwisterkinder etwas an Mobiliar oder Geräte, egal welcher Art, kostenlos beitragen möchten, so ist das gerne gesehen aber niemals verpflichtend. Nach Auszug bleiben die beigetragenen Gegenstände in der Wohngemeinschaft.
- Verpflichtend ist nur die Pflege des gemieteten Zimmers und muss bei Auszug renoviert werden. Gegenstände, die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen, müssen gut behandelt werden. Im Falle, dass eine Bewohnerin Dinge zerstört, muss die betreffende gesetzliche Betreuung dafür sorgen, dass der Artikel wieder neu gekauft wird bzw. Frau Kempf bestellt den Artikel und leitet die Rechnung an die gesetzliche Betreuung zur Bezahlung weiter.
- Die Reinigung der Bäder, der Küche , des Gemeinschaftswohnzimmers , des Sportraumes sowie der Terrasse wird vom Pflegedienst und von den Assistenzen umgesetzt.
- Das Wäsche waschen, die Zimmer der Bewohnerinnen zu reinigen, wird vom Pflegedienst wie auch von den Assistenzen übernommen.
Aktivitäten wie Sport, Spaziergänge , Ausflüge und Bildung in dieser Wohngemeinschaft
Die Bewohnerin und ihre persönliche Assistenz gestalten den monatlichen Freizeit- und Förderungsplan. Die Wünsche der Eltern werden hierbei berücksichtigt.
Dazu gehören z.B.
- Ausflüge,
- tägliche Spaziergänge,
- sportliche Aktivitäten Outdoor
- sportliche Aktivitäten Indoor (Sportraum)
- gemeinsam Kochen, Kuchen backen,
- Tisch decken und abräumen
- Erlernte Lese- und Rechtschreibkenntnisse fördern / vertiefen,
- Schwimmen gehen uvm.
Urlaubsplanung
Im Urlaub erleben besondere Menschen andere Tagesabläufe und Lebensgewohnheiten. So lernen sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in einer ihnen fremden Lebenssituation anzuwenden.
Die Assistenzen der zu betreuende Personen planen gemeinsam mit den 3 Bewohnerinnen ( wenn sie gemeinsam Urlaub machen möchten!) das Urlaubsziel. Wenn sie alleine mit ihrer Assistenz verreisen möchten, ist das der Wunsch der Bewohnerin und wird respektiert.
Die dazu benötigten Schritte (Buchung usw.) übernimmt wieder die Person, die für die Verwaltung zuständig ist.